Wie finde ich den richtigen Weg zur Hilfe?
Hilfsbedürftigkeit ist kein Makel, sondern ein Zustand der
Ausweglosigkeit und der Ohnmacht, mit den vorhandenen eigenen
Kräften und Möglichkeiten die eigene Situation wieder so zu
verändern, dass sie ohne fremde Hilfe wieder so gestaltet werden
kann, wie es sich die hilfsbedürftige Person vorstellt.
Niemand ist verpflichtet, finanziell anderen zu helfen. Niemand
ist zu einer "Ersten Hilfe" bei finanziellen Nöten verpflichtet.
Niemand ist zu einer größeren finanziellen Hilfe verpflichtet, als
es die eigenen Möglichkeiten erlauben. Niemand muss sich selbst in
finanzielle Nöte bringen, nur um anderen aus deren finanziellen Not
zu helfen.
Wer (finanzielle) Hilfe sucht, benötigt oftmals zunächst Hilfe,
um den Umfang, die Art und Weise und die Dauer der
Hilfsbedürftigkeit zu ermitteln. Der Weg zur (finanziellen) Hilfe
sieht deshalb häufig so aus:
- Beenden Sie heulen, klagen und wehklagen, dass Sie Ihre
(längst) fälligen oder alsbald fällig werdenden Rechnungen nicht
(mehr) bezahlen (können).
- Geben Sie sich selbst gegenüber zu, auf fremde Hilfe
angewiesen zu sein.
- Unterlassen Sie alle Formen der Selbstbezichtigungen und
Entschuldigungen sich selbst und anderen gegenüber. ("Ich kann
doch nichts dafür." "Tut mir leid, dass ich einen Fehler gemacht
habe.")
- Bereiten Sie sich Ihr Hilfeanliegen so vor und auf, dass
zumindest sachkundige Personen verstehen (können), nach welchen
Hilfen Sie suchen und wer die Hilfen gegebenenfalls leisten
(will, kann, darf, muss).
- Ermitteln Sie die fehlenden Summen, gestaffelt nach
Fälligkeitsterminen, um Ihren Verpflichtungen nachkommen zu
können.
- Schonen Sie Ihre finanziellen Reserven! Sie benötigen diese
auf jeden Fall für den Fall, dass Sie Ihren finanziellen Engpass
überwunden haben und "wieder durchstarten" (wollen, können,
dürfen, müssen). Fehlende oder bereits aufgebrauchte finanzielle
Reserven verschlechtern die Bonität.
- Gehen Sie davon aus, dass Ihre bisherigen Gläubiger und Ihre
Lieferanten längst wissen und davon ausgehen, dass Sie sich in
Zahlungsschwierigkeiten befinden und dass Zahlungsstörungen zu
erwarten sind. Die Gläubiger und Lieferanten haben in der Regel
bereits Überlegungen angestellt, wie sie ihre Forderungen
sichern. Sie sind deshalb nur dann zu Stundungen, neuen
Krediten, Nachlässen oder weiteren Lieferungen bereit, wenn sich
dadurch zumindest die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie "das
neue Geld" sicher zurückerhalten und die bereits bestehenden
Forderungen zumindest teilweise bezahlt werden (können, dürfen,
müssen).
- Lassen Sie sich von einer sachkundigen Person Ihres
Vertrauens beraten, wie Sie Ihren bisherigen Gläubigern und
Lieferanten Ihre bereits bestehende oder zu erwartende
finanzielle Notlage offenlegen (dürfen, können, müssen).
- Legen Sie den bisherigen Gläubigern und Lieferanten offen,
welche Hilfen Sie von ihnen erbitten und in welcher Art und
Weise Sie die bestehenden Forderungen bedienen und die weiter
entstehenden verwenden (wollen, können, dürfen, müssen).
- Erstellen Sie für jeden Gläubiger und jeden Lieferanten eine
Entscheidungsvorlage als Antrag über die von Ihnen erbetenen
Hilfe. Verwenden Sie hierfür unbedingt die "Antragsformulare",
die Gläubiger, Lieferanten und Hilfseinrichtungen zur Verfügung
stellen. Die Entscheidungen werden in der Regel durch
Hilfskräfte vorbereitet mit Empfehlungen für die Entscheidungen.
Die entscheidenden Personen sind meistens Dritten gegenüber
rechenschaftspflichtig über die getroffenen Entscheidungen und
deren Wirkungen und Folgen.
- Legen Sie fest, was Sie tun (werden, können, dürfen,
müssen), wenn die Hilfen gewährt werden.
- Legen Sie fest, was Sie tun (werden, können, dürfen,
müssen), wenn Sie keine oder keine ausreichenden Hilfen bis zu
einem bestimmten Termin zugesagt erhalten.
Aufruf:
Werden Sie Mentor oder Mentorin für das beschriebene Thema.
Initiieren Sie eine der beschriebenen Hilfen und legen Sie offen,
wie Sie hierwegen angesprochen werden (wollen, können, dürfen).
Mehr
dazu...