Hilfen, die durch Dritte vermittelt werden, durchlaufen in der Regel die mehr oder weniger strengen Filter z.B. von Einrichtungen, Institutionen, Verbänden, Behörden, Gemeinden, Banken, Mäzenen oder Gönnern. Wer nicht den Zielgruppen entspricht, wird meistens bereits weit im Vorfeld eines Hilfeersuchens abgewiesen. Die Hilfeanliegen werden gleich gar nicht erfasst: "Man" ist nicht dafür zuständig und unterbindet innerhalb den Organisationen so gut wie irgend möglich, sich mit den "unpassenden" Hilfeanliegen zu befassen.
Die Auslobungen der "helfenden" (Hilfe-versprechenden) Dritten sind in der Regel gleich so gestaltet, dass eine spontane Hilfe von vornherein in jedem Fall verweigert werden kann.
Die Hürden für den Nachweis des Bedarfes sind den ausgelobten Hilfen angemessen, die Grenzen der Hilfen ("Zuständigkeiten") ebenfalls.
Die gewährten Hilfen helfen eher den Helfenden, nicht unbedingt den Personen, welche die Hilfen in Persona erbringen (wollen, können, dürfen, müssen), sondern den Organisationen oder den Vermittlern der Hilfen. Typische Merkmale sind z.B.:
Die Vermittlung von Krediten ist eine genehmigungspflichtige Dienstleistung, die bevorzugt den Kreditgebern hilft.
Werden Sie Mentor oder Mentorin für das beschriebene Thema. Initiieren Sie eine der beschriebenen Hilfen und legen Sie offen, wie Sie hierwegen angesprochen werden (wollen, können, dürfen).