HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Spontan helfen."


Kontext: "Spontan helfen."




Was sind keine direkten Hilfen, sondern "nur" indirekte Hilfen?

Hilfen, die durch Dritte vermittelt werden, durchlaufen in der Regel die mehr oder weniger strengen Filter z.B. von Einrichtungen, Institutionen, Verbänden, Behörden, Gemeinden, Banken, Mäzenen oder Gönnern. Wer nicht den Zielgruppen entspricht, wird meistens bereits weit im Vorfeld eines Hilfeersuchens abgewiesen. Die Hilfeanliegen werden gleich gar nicht erfasst: "Man" ist nicht dafür zuständig und unterbindet innerhalb den Organisationen so gut wie irgend möglich, sich mit den "unpassenden" Hilfeanliegen zu befassen.

Die Auslobungen der "helfenden" (Hilfe-versprechenden) Dritten sind in der Regel gleich so gestaltet, dass eine spontane Hilfe von vornherein in jedem Fall verweigert werden kann.


Indirekte Hilfeleistungen werden ausgelobt als z.B.:

  1. Erste Hilfe,
  2. Rettungshilfe,
  3. Schutzhilfen, (Kinderschutz, Frauenhaus, Pflege),
  4. "Hartz IV", Sozialhilfe,
  5. Vormundschaft,
  6. Jugendhilfe,
  7. Lebenshilfe,
  8. Drogenhilfe,
  9. Schuldnerhilfe (Schuldnerberatung),
  10. Sozialhilfe.

Die Hürden für den Nachweis des Bedarfes sind den ausgelobten Hilfen angemessen, die Grenzen der Hilfen ("Zuständigkeiten") ebenfalls.


Die gewährten Hilfen helfen eher den Helfenden, nicht unbedingt den Personen, welche die Hilfen in Persona erbringen (wollen, können, dürfen, müssen), sondern den Organisationen oder den Vermittlern der Hilfen. Typische Merkmale sind z.B.:

  1. Hilfen, die auf andere Hilfen angerechnet werden, z.B. auf die "Sozialhilfe", Unterhaltsleistungen, das Kindergeld,
  2. Hilfen, die als "gemeinnützig" anerkannt sind,
  3. Hilfen, die nur gegen eine Gegenleistung gewährt werden.,
  4. Hilfen, die verpflichten,
  5. Hilfen, die Engpässe ("die Not") verlängern oder verstärken,
  6. Hilfen, die gegen eine "Spendenbescheinigung" gegeben werden, die dann "von der Steuer abgesetzt" wird,
  7. Hilfen, die bezahlt werden muss (gleichgültig von wem) und die dafür erzielten Erlöse "steuerfrei" sind.

Bitte beachten:

Die Vermittlung von Krediten ist eine genehmigungspflichtige Dienstleistung, die bevorzugt den Kreditgebern hilft.

 

Aufruf:

Werden Sie Mentor oder Mentorin für das beschriebene Thema. Initiieren Sie eine der beschriebenen Hilfen und legen Sie offen, wie Sie hierwegen angesprochen werden (wollen, können, dürfen).

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