4. Idee: Hilfen unter Mitwirkung des Staates:
- Der Staat legt eine Anleihe auf, die nicht verzinst und
nicht zurückbezahlt wird.
- Die Anleihen werden durch die Helfenden erworben und sofort
als wertlos abgebucht.
- Der Staat kauft die (wertlosen) Anleihen von den Helfenden
und wird dadurch Eigentümer der Anleihe: Schuldner und Gläubiger
der Anleihe vereinigen sich: Das so entstehende Vermögen (des
Staates) kann verwendet werden.
- Die Finanzbehörde benennt einen Verwalter, der über die Verwendung des
frei verfügbaren Vermögens entscheidet.
- Wer Hilfe "aus dem Topf" erhält, muss sie nicht
zurückzahlen: Empfehlung deshalb: Die Mittel sollten gleich an
die Gläubiger ausbezahlt werden, die in der gleichen Höhe wie
die Hilfeleistung erfüllungshalber ihre Forderungen an die
Person oder Organisation endgültig verringern.
- Die Finanzbehörde gibt Rechenschaft, wem sie welche Mittel
zukommen ließ.
"Zuwendungen" erhalten aus dem staatlichen Vermögen, das durch
den Verkauf der Anleihen zum vollen Wert verkauften und dem Rückkauf
zu "0" entstanden ist, z.B.
- Unternehmen, die im Moment ihren laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr
bezahlen können und noch keine Hilfe und Unterstützung beantragt
oder erhalten haben.
- Personen, die wegen höherer Gewalt ("Lock down") ihren Beruf
oder ihr Geschäft nicht ausüben (können, dürfen) und deshalb
"vor dem Ruin stehen".
- Unternehmen in finanziellen Notlagen, die keinen Kredit mehr
erhalten (können, dürfen), jedoch gefährdet sind, zu
zweifelhaften Mitteln zu greifen, um zumindest das momentane
Leben und Überleben bezahlen zu können.
Die spontanen Hilfen sollten Jene bekommen, welche im Moment "aus
dem Raster gefallen sind": erstmalig.
Wer hilft?
Übersicht über die Personen und Organisationen, die zu Hilfen
bereit und in der Lage sind, wie sie in diesem Kontext beschrieben
sind.
....Zur Liste der Helfenden.