3. Idee: Hilfen unter Mitwirkung des Finanzamtes (des Helfenden
oder des Hilfesuchenden):
- Die Finanzbehörde richten ein "Sonderkonto" ein, auf welches
Helfende anlasslos "eine freiwillige Steuer" einzahlen können.
- Die Finanzbehörde benennt einen Verwalter, der über die Verwendung des
Sonderkontos entscheidet.
- Die Finanzbehörde benennt eine Person, die in der
Steuerberatung tätig ist, die über die Wege der rechtlich und
steuerlich zulässigen Wege berät und mitentscheidet und die
bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichert.
"Zuwendungen" erhalten aus dem Sondersteuerkonto z.B.
- Unternehmen, die im Moment ihren laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr
bezahlen können und noch keine Hilfe und Unterstützung beantragt
oder erhalten haben.
- Personen, die wegen höherer Gewalt ("Lock down") ihren Beruf
oder ihr Geschäft nicht ausüben (können, dürfen) und deshalb
"vor dem Ruin stehen".
- Unternehmen in finanziellen Notlagen, die keinen Kredit mehr
erhalten (können, dürfen), jedoch gefährdet sind, zu
zweifelhaften Mitteln zu greifen, um zumindest das momentane
Leben und Überleben bezahlen zu können.
Die spontanen Hilfen sollten Jene bekommen, welche im Moment "aus
dem Raster gefallen sind": erstmalig.
Wer hilft?
Übersicht über die Personen und Organisationen, die zu Hilfen
bereit und in der Lage sind, wie sie in diesem Kontext beschrieben
sind.
....Zur Liste der Helfenden.