Wo (finanzielle) Hilfen nicht helfen?
Wenn (finanzielle) Hilfen nicht helfen können, helfen sie auch dann nicht, wenn
es trotzdem versucht wird. Der Schaden (für die Hilfesuchenden) kann
größer sein als der erwartete, versprochene oder vereinbarte Nutzen. Solche vergeblichen Hilfen sind
wahrscheinlich, wenn die "Hilfen" dienen (können) zur z.B.:
- Insolvenzverschleppung (Aufrechterhaltung eines
Geschäftsbetriebes, der ohnehin schon nicht mehr überlebensfähig
war).
- Verpflichtung der Hilfesuchenden zu Vorleistungen für die
Helfenden,
- Bezahlung von Vorleistungen wie z.B. Provisionen für die
Vermittelnden,
- Bezahlung von Auftragnehmern und Dienstleistern, welche die
Hilfen im Rahmen der Verträge und nur im beauftragten Rahmen
erbringen (wollen, können, dürfen, müssen),
- Verpflichtungen der Hilfesuchenden für die Erstattung der
Kosten der Hilfen: Die Hilfesuchenden verschulden sich für die
Hilfe und müssen die Schulden häufig auch dann zurückbezahlen,
wenn die Hilfe mangelhaft oder nicht wirksam war oder ausblieb.
Aufruf:
Werden Sie Mentor oder Mentorin für das beschriebene Thema.
Initiieren Sie eine der beschriebenen Hilfen und legen Sie offen,
wie Sie hierwegen angesprochen werden (wollen, können, dürfen).
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