HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Spontan helfen."


Kontext: "Spontan helfen."




Wo (finanzielle) Hilfen nicht helfen?

Wenn (finanzielle) Hilfen nicht helfen können, helfen sie auch dann nicht, wenn es trotzdem versucht wird. Der Schaden (für die Hilfesuchenden) kann größer sein als der erwartete, versprochene oder vereinbarte Nutzen. Solche vergeblichen Hilfen sind wahrscheinlich, wenn die "Hilfen" dienen (können) zur z.B.:

  1. Insolvenzverschleppung (Aufrechterhaltung eines Geschäftsbetriebes, der ohnehin schon nicht mehr überlebensfähig war).
  2. Verpflichtung der Hilfesuchenden zu Vorleistungen für die Helfenden,
  3. Bezahlung von Vorleistungen wie z.B. Provisionen für die Vermittelnden,
  4. Bezahlung von Auftragnehmern und Dienstleistern, welche die Hilfen im Rahmen der Verträge und nur im beauftragten Rahmen erbringen (wollen, können, dürfen, müssen),
  5. Verpflichtungen der Hilfesuchenden für die Erstattung der Kosten der Hilfen: Die Hilfesuchenden verschulden sich für die Hilfe und müssen die Schulden häufig auch dann zurückbezahlen, wenn die Hilfe mangelhaft oder nicht wirksam war oder ausblieb.

 

Aufruf:

Werden Sie Mentor oder Mentorin für das beschriebene Thema. Initiieren Sie eine der beschriebenen Hilfen und legen Sie offen, wie Sie hierwegen angesprochen werden (wollen, können, dürfen).

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